Abrechnungs- und vorbereitende Buchhaltungsarbeiten.
Erstellung und Fakturierung von Lieferscheinen, Rechnungen und Mahnwesen.
Unterstützung durch DATEV-kompatible Software.
Auf Wunsch bereiten wir Ihre Steuerunterlagen nicht nur vor, sondern arbeiten mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Die Tätigkeit erfolgt im Rahmen des § 6 StBerG. Wir führen also keine Rechts- und Steuerberatung durch!